Ostpreussen zur Zeit des deutschen Ordens

Ostpreussen / Weissensee.

Ostpreussen – Weissensee (Ermland, Gemeinde Rößel). Urkunde des Ritters Martin von Lusiemen.
„gegeben offe meinem hofe zcu Loßeine“, 2. Februar 1476.
Deutsche Handschrift auf Pergament, ca. 16cm (+3cm Plica) x 26cm. Mit einem an Pergamentstreifen angehängten Siegel, dieses zeitgenössisch in ein Seidensäckchen eingenäht. Angestaubt, fleckig, in den Faltspuren Schrift teils etwas berieben. Das Siegel durch Austrocknung innerhalb des Seidensäckchens zerfallen.
Der Ritter Martin von Lusiemen gibt dem – namentlich nicht genannten – Einwohner und Besitzer des Dorfes zcum weissen sehe 15 Huben (Hufen) Land zu Colmischen rechte zum erblichen und ewigen Besitz. Es folgt die Nennung der diversen darauf an ihn zu leistenden Abgaben (Hufenzins), die sich in Geld, Korn, Hühner, Holz, aber auch iii tage scharwerg aufteilen. Auch für den Pfarrer soll gesorgt werden nach gewonheit des landes. Es folgen die Siegelankündigung (zusammen mit seiner Mutter Barbara) sowie am Schluß die Nennung der Zeugen: Caspar Matine, Kirsten Wargil, Michel von Derdewitte, Bartholomeus von Melditen.
Das in der Urkunde genannte Kulmer Recht beruht auf einer Handfeste von 1233, in der das Magdeburger Recht für die Stadt Kulm übernommen wurde und sich von dort über weite Teile des Ordenslandes und auch polnische Städte ausdehnte.
Eine Hufe, Hube ist kein exaktes Flächenmaß und kann etwa einer Fläche zwischen ca. 7 bis über 20 Hektar entsprechen. (A0002)
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