Kaiser Maximilian I. – Imposanter Einblattdruck des „letzten Ritters“

Maximilian I., römisch-deutscher Kaiser, 1459-1519.
Reislaufverbot – Verhängung der Reichsacht gegen im Dienste Frankreichs stehende Deutsche (…sonnderlich Teütscher nacion…).
Augsburg, 16. Januar 1516.
(Druck: Ohne Ort und Drucker, nach dem 16.1.1516)
Typographischer Einblattdruck in Quer-Großfolio, Blattgröße 40 x 56cm, Satzspiegel 19,5 x 32,8cm. Holzschnittinitialen zum Textbeginn.
Mit gedrucktem Handzeichen (Holzschnittstempel) des Kaisers p(er) rege(m) p(er) s(e), darin das „s“ eigenhändig, Kanzleivermerk ad mandatum domini Imperatore propria, gedruckter Signatur des Kanzlers Cyprian von Serntein (um 1457-1524) und papiergedecktem roten Wachssiegel. Rückseitig zeitgenössischer Vermerk Mandata das niemant in Franckreich zu roß oder fuß ziehenn soll.
Bis auf eine kleine Fehlstelle in der Faltung sehr gut erhalten. Das Wachssiegel ist größtenteils verloren.
Mit sehr seltenem Botenvermerk: Demnach hat der kaiserliche Hofbote Linhart Beyer am Samstag nach Esto Mihi (= 9. Februar) den gebrudern von Eisenburg G(ra)ven zu Budingen (Grafen von Isenburg-Büdingen) neben Mandaten den Reichstag montags nehst nach Oculi (= 25. Februar) betreffend eben auch vorliegendes Mandat (in unbekannter Stückzahl) überantwortet. (Herzlichen Dank an Dr. Manfred Hollegger, Graz). Der Boteneintrag erlaubt einen seltenen Einblick in die zeitlichen Verhältnisse vom Erlass (16. Januar 1516), dem kurz darauf erfolgten Druck, bis zur Auslieferung (8. Februar 1516) des vorliegenden Mandats. Der erwähnte, nach Augsburg einberufene Reichstag fand übrigens nicht statt. (Vgl. Wiesflecker, Hermann: Kaiser Maximilian I., Band IV, München 1981, S. 280).
Kaiser Maximilian I. beklagt zunächst seine und des Reiches Ehrverletzung, die dadurch entstanden sei, dass deutsche Kräfte Franz I., den König von Frankreich, bei der Eroberung Mailands unterstützt haben und dadurch dessen Sieg erst ermöglicht hätten. Er beschuldigt den französischen König, weiterhin deutsche Truppen abzuwerben, um mit ihrer Hilfe ganz Italien erobern zu wollen. Um diese Abwanderung zu verhindern, unterwirft er alle in französischen Kriegsdiensten befindlichen Deutschen der Reichsacht und erklärt sie für vogelfrei. Jemand, der einen solchen Menschen tötet, sich seine Güter aneignet, habe nicht gegen den Kaiser oder das Reich gefrevelt. Diejenigen jedoch, die sich binnen sechs Wochen nach dieser Bekanntmachung aus dem französischen Dienst lösen, fallen aus der Reichsacht und seien wieder in des Kaisers Huld und Gnaden.
Den historischen Kontext für das vorliegende Mandat bildet der Streit zwischen der Eidgenossenschaft und dem französischen König (bis 1515 Ludwig XII, danach Franz I.) um das Herzogtum Mailand. Maximilian I. sah in der französischen Eroberung Mailands seine und des Reiches Ehre und Interessen(sphäre) verletzt.
Reisläufer waren bewaffnete Söldner, die sich auf eigene Faust gegen Sold einem Kriegsherrn zu Dienst verpflichteten. Gefürchtet waren vor allem die Schweizer Söldner. Während sich reiche Herrscher (z.B. der französische König) große, eventuell Schlachten entscheidende Söldnerheere leisten konnten, hatten finanziell wenig potente Herrscher (z.B. der römisch-deutsche Kaiser) das Nachsehen. Daraus resultiert das Verbot der Reisläuferei im Reich, 1495 gemäß §7 des „Ewigen Landfriedens“ auf dem Reichstag zu Worms beschlossen.
Weller, Repertorium Typographicum, 1010. Diederichs, Peter. Maximilian als politischer Publizist. Jena, Eugen Diederichs, ca. 1932. Nr. 86 (mit der Anmerkung, dass an Augsburg 15, an Frankfurt 12 und an Regensburg 5 Exemplare zum öffentlichen Anschlag gesandt wurden). (D0024)
Euro 5.800.- inklusive 7% Mehrwertsteuer


    Kontakt