Sachsenspiegel – Lehnrecht

(Sachsenspiegel – Eike von Repgow)– Remissorium mitsambt dem weichpilde und lehenrecht.
Ausgburg, Johann Otmar für Johann Rynman in Öringen, 1508.
Folio, Blattgröße 30,5 x 21,4cm.
106 Blätter (Weichbildchronik und Magdeburger Weichbild), 122 Blätter (Lehnrecht mit Glosse), 122 Blätter (Remissorium), zusammen 350 Blätter, vollständig. Kollation: a-q6, r4, s-z6, A-O6, P8, aa-tt6, vv8.
Blindgeprägter Schweinsledereinband aus der Mitte des 16. Jahrhunderts mit zwei intakten Schließen, auf dem Vorderdeckel in Schwarzprägung REMISSOR.(IUM). Auf dem Vorderschnitt oben noch schwach lesbar Remissorium.
Breitrandiges, vollständiges Exemplar. Durchgehend leicht gebräunt und etwas fleckig, die letzten zehn Blätter stärker fleckig und mit kleinen Ausbesserungen, teils minimaler Buchstabenverlust. Titel im Aussenrand teils unterlegt. Beide Spiegel und vorderer fliegender Vorsatz erneuert. Titelblatt und letztes weisses Blatt mit Kaufeintragung von 1531. Exlibris Gerd Schmalbrock Gladbeck 1970.
Der schöne Einband etwas berieben, fleckig und mit Restaurierung oben am Rücken.
Fünfter und letzter spätmittelalterlicher Druck des wichtigen Rechtsbuches, von großer Seltenheit. Dieser sogenannte zweite Teil des Sachsenspiegels (der erste Teil enthält das Landrecht, also ganz grob vereinfacht das allgemeine Recht) enthält die Weichbildchronik, das Magdeburger Weichbild, das Lehnrecht mit Glosse sowie Dietrich von Bocksdorfs Remissorium zum Sachsenspiegel. Das Lehnrecht regelte die Verhältnisse der Freien bzw. des Adels untereinander und war von Bedeutung bis zum Ende des alten Reiches im Jahr 1806.
Der Titel erschien bereits im 15. Jahrhundert in vier Ausgaben (GW 09265-09268). Alle Ausgaben sind, wie die vorliegende des frühen 16. Jahrhunderts, im Handel ausserordentlich selten.
VD 16 D 741 (verzeichnet sechs Exemplare in Deutschland). USTC 690580 (verzeichnet sieben Exemplare, davon sechs in Deutschland, eines in London, BL). Weller 459. (D0003)
Euro 11.500.- inkl. 7% Mehrwertsteuer


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